Veranstaltung: | Auf die Plätze, mutig, los |
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Ideengeber*in: | Jürgen Wächter |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.02.2016, 16:51 |
Themenbox: | NRW – Natürlich und ökologisch |
Pflicht von Auffanganlagen an Güllelagerstätten
Details
Es sollte eine landesgesetzliche Pflicht eingeführt werden, Güllelagerstätten so mit baulichen Auffanganlagen zu versehen, dass bei Unfällen die Gülle nicht in die Gewässer oder den Boden gelangen kann.
Begründung
In den letzten Monaten ist es immer wieder zu Unfällen an Güllespeichern gekommen, sowohl bei herkömmlichen Behältern als auch von Biogasanlagen. Die Folge waren oft erhebliche Verunreinigungen von Fließgewässern, Boden und Grundwasser. Besonders in Fließgewässern kann es dadurch zu einer erheblichen Vernichtung der Fische und sonstigen Lebewesen kommen. Einträge in den Boden gefährden die Trinkwasserversorgung sowie das Wasser der natürlichen Quellen. Sanierungskosten können sehr hoch sein.
Solche Unfälle können durch Auffanganlagen um solche Behälter hinsichtlich der Folgeschäden minimiert werden. Es reicht oft ein einfacher Erdwall sowie eine Folie zwischen Auffangwall und dem Behälter, so dass sich die Kosten dafür in Grenzen halten.
Wie stehst Du zu der Idee?
- Karin Fetzer
- Katja Brennan
- Jonas Zajonz
- Monika Ludwig
- Norbert Stapper
- Lilith Krupka
- Sonja von Zons
- Detlev Koken
- Jana Pelzer
- Markus Wagener
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Monika Ludwig: