Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Veranstaltung: | Auf die Plätze, mutig, los |
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Ideengeber*in: | Nils Beckmann |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.02.2016, 12:36 |
Themenbox: | NRW – Land der Chancen von Anfang an |
Kommentare
Heike Wieneke:
s.
Sandra Ernst:
dieser Vorschlag erscheint mir zu allgemein und entspricht nicht dem Schulleben, so wie ich es kenne. Es gibt keine formale Beschränkung auf einen Fortbildungs-Tag im Jahr, dies ist vielmehr Schulleitungsaufgabe: Schuigesetz NRW § 57(6) "Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz gemäß § 68 Abs. 3 Nr. 3 beschlossenen Grundsätze über Angelegenheiten der Fortbildung und wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist nach § 69 Abs. 2 zu beteiligen". Ich schließe mich daher der Einlassung von Heike Wieneke an.