Veranstaltung: | Auf die Plätze, mutig, los |
---|---|
Ideengeber*in: | Birgitt Höhn |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.04.2016, 21:22 |
Themenbox: | NRW – Land der Bürgerinnen und Bürger |
Die Aufwertung von Frauenarbeit und damit Entgeldgleichheit muss erklärtes Ziel des Landesgleichheitsgesetzes bleiben!
Details
Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW: Das wichtige Thema der Frauenförderung ist in der gültigen Fassung des Gesetzes verankert:§ 6 Inhalt von Frauenförderplänen (4) Satz 3: „ …Der Förderplan enthält auch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit … und zur Aufwertung von Tätigkeiten an überwiegend mit Frauen besetzten Arbeitsplätzen. Die jetzigen Plänen des Entwurfs des Landes sehen eine Streichung dieser Aufgabe für die Betriebe und Gleichstellungsbeauftragten vor.
Begründung
Wissenschaftliche Untersuchungen haben den sehr hohen GenderPayGap in Deutschland belegt. Der öffentliche Dienst ist davon nicht ausgenommen. Belegt ist auch, dass die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVÖD / TV-L) Frauentätigkeiten unterbewerten und dass ein erheblicher Anteil des GenderPayGap durch eine betriebliche Eingruppierungspraxis negativ gestützt wird. Damit liegt nahe, den Abbau der Unterbewertung innerhalb der betrieblichen Eingruppierungssysteme nicht aus dem Blick zu nehmen. Eine, dem gesetzlichen Auftrag aus EU und Grundgesetz widersprechende, unterschiedliche Bezahlung gleicher und gleichwertiger Arbeit muss auch innerhalb betrieblicher Systeme entgegengewirkt werden, durch Verankerung dieser Aufgabe im LGG.
Wie stehst Du zu der Idee?
- Marc Kersten
- Ulle Schauws
- Margo Bromont-Koken
- Hans Christian Markert
- Karoline Berners
- Wiebke Stange
- Faryna-Joleen Höhn
- Thea Jacobs
- Eva Kauenhowen
- Elke Währisch-Große
- Nadja Vollbracht
Kommentare