Veranstaltung: | Auf die Plätze, mutig, los |
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Ideengeber*in: | René H.R. Bongartz |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.02.2016, 07:39 |
Themenbox: | NRW – Land der Bürgerinnen und Bürger |
Mit 'Zusatzstimme' ein 'Wahlrecht für alle' schaffen
Details
Mit einer qualifizierten Zusatzstimme das Wahlsystem für alle Einwohner*innen ("ab 0 Jahre") öffnen
Unter Beibehaltung des Wahlrechts ab 18 wird für alle (Gleichheitsgrundsatz!) die Möglichkeit geschaffen, durch Nachweis politischer Grundlagenkenntnisse bei der Wahl eine zusätzliche Stimme zu erhalten. Bislang Wahlberechtigte hätten damit mindestens eine, bei Nachweis von Grundlagenkenntnissen zwei Stimmen. Bislang Ausgeschlossene könnten mit der Zusatzstimme erstmals wahlberechtigt werden.
Begründung
Die Beteiligung an Wahlen sinkt teilweise dramatisch. Die eigene Wahlstimme besitzt aus Sicht großer Teile der bislang Wahlberechtigten - aus unterschiedlichen Gründen - keinen Wert mehr. Die Zusatzstimme soll eine höhere Qualität ("wissen worum es geht") bei Wahlen erwirken, bislang Desinteressierten einen Anreiz geben und bislang Ausgeschlossenen (Jugendliche, Ausländer*innen) erstmals Teilnahme an Wahlen ermöglichen.
Der Nachweis von Grundlagenkenntnissen könnte mit einem niederschwelligen Test (Niveau Mofaführerschein) unter Aufsicht verbeamteter Politiklehrer*innen abgelegt werden. So würde ein "Bürokratiemonster" verhindert.
Als Inhalt des Wahlprogramms soll dieser Vorschlag konkretes Ziel für einen Diskussionsprozess darstellen.
Wie stehst Du zu der Idee?
- Fabian Lusch
Ablehnen:
- Jörn Eichhorn
- Tobias Hasenberg
- Lilith Krupka
- Kevin Liebig
- Cornelia Schröder
- Pascal Powroznik
Kommentare
Tobias Hasenberg:
Was kein "Bürokratiemonster" sein soll, wäre aber ein "Zusatzarbeitsmonster": Warum sollen Politiklehrer*innen die Aufsicht führen und wie würde das mit deren Stundendeputat verrechnet?
Nicht zuletzt: Liegt darin, dass bestimmte Gruppen einen Test machen müssen, nicht ein Aspekt der Diskriminierung? Die schon klassische grüne Forderung nach einem kommunalen Wahlrecht für Ausländer*innen finde ich da schon sympathischer.
René H.R. Bongartz:
zu Frage 2: Benötigt wird eine Instanz, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen kann und überall erreichbar ist. Abweichende Lösungen sind natürlich willkommen, wenn sie besser geeignet sind.
zu Frage 3: Jede/r kann eine Zusatzstimme erreichen, weshalb hier gerade keine Diskriminierung vorliegt. Zudem bleibt den bislang Wahlberechtigten ihre gesetzlich verbriefte Stimme erhalten. Die Forderung nach dem Ausländer*innen-Wahlrecht umfasst nicht Menschen 'unter 18' - wobei jede Altersbeschränkung willkürlich und durch nichts zu begründen ist.
René H.R. Bongartz:
Tobias Hasenberg :
@1: Lässt sich das aber denn auf Landesebene regeln? Beim Kommunalwahlrecht für Ausländer*innen ist das so, dass es ins GG, Art. 28 müsste. Lässt sich das mit der Zusatzstimme juristisch unproblematisch damit vereinbaren oder geht es letztlich um den Anstoß zu einer Bundesratsinitiative?
@2: Wenn, dann müsste der Test eher über die Bürgerämter der Stadtverwaltungen laufen (im Zweifel natürlich genauso überlastet wie die Lehrer*innen ;-))?
@3: Überspitzt: Um nicht zu diskriminieren, müsste der Grundlagentest in allen möglichen Fremdsprachen und selbstverständlich auch in Einfacher Sprache sein, damit nicht eine implizite Pseudo-Intelligenz-Selektion vorgenommen würde oder ein verkappter Deutsch-Test, oder? Unterschwellig bleibt zudem ja eine Altersgrenze, da es wahrscheinlich selten vorkommen dürfte, dass Grundschüler*innen den Test absolvieren, oder?
René H.R. Bongartz:
@2: das wäre auch eine Möglichkeit, wobei Beamte hoheitliche Aufgaben wahrnehmen dürfen, Bürgeramtsangestellte nicht unbedingt. Aber das ist nachrangig.
@3: wie ist das bei Briefwahlunterlagen geregelt? Genau so sollte es geregelt sein. Ja, die Grenze der Lesefähigkeit ist eine Grenze.
Tobias Hasenberg:
Stefan Müller:
Warum?
- Das allgemeine Wahlrecht unterscheidet nicht nach Eignung, sondern legt Kriterien ohne Ansehen der Person an. Das ist v.a. Alter und Nationalität.
- Eine Eignungsprüfung wäre n.m.E. eher ein Bumerang für uns, weil sie folgt der Vorstellung, dass es eine Instanz gibt, die festlegen bzw. feststellen kann, ob jemand in der Lage ist, ein politisches Urteil zu fällen. das ist nicht die Idee einer Demokratie.
- Das Bürokratiemonster, das Du vermeiden willst, schaffst Du, denn egal wer die Prüfungen vornimmt: die Eignung der konkreten Personen / Gremien muss definiert und geprüft sein. Die Entscheidungen in jeder Phase des Prozesses müssen überprüfbar sein. Dazu müssen Instanzen definiert und in die Lage versetzt werden.
- In dem Moment, in dem ich eine Eignung abprüfe, schaffe ich das Problem, dass ich interpretatorische Grenzen schaffe, die ich überprüfbar und diskutierbar mache. Bsp.: ein bekennender Nazi mit einer nicht-deutschen Nationalität stellt sich der Prüfung, ist politisch orientiert, kann schreiben etc. und erfüllt damit klar definierte Anforderungen. Jetzt sagt dieser Nazi gleich auch, dass er rechts, extrem rechts, wählen wird. Er würde, anders ist es ja nicht möglich, eine zugelassene Partei und zugelassene Kandidaten wählen. Ich bin mir sicher, dass der Wunsch aufkommt, solche Personen als nicht qualifiziert nicht zuzulassen. Das aber wäre genau eine Falle.
Mein Standpunkt positiv formuliert:
- Deutschland muss wieder verstärkt und intensiver darüber nachdenken, wie das Staatsbürgerschaftsrecht zeitgemäß und gerecht funktioniert. wir sollten Migrant*innen ermöglichen, die dt. Staatsbürgerschaft zu erlangen, ohne die bisherige aufgeben zu müssen (Schranke 1)
- die Altersgrenze wurde zu Recht auf kommunaler Ebene aufgebrochen. Wir sollten eine Diskussion führen, dies auch auf der nächsten Ebene zu tun. Die Altersgrenze spiegelt n.m.E. eine gesellschaftliche Realität, ab wann die meisten eine Entscheidung treffen können sollten. dies ist gesellschaftlichen Veränderungen unterworfen und sollte deswegen geprüft werden (Schranke 2)
- Wenn wir zu wenig Wahlbeteiligung haben, hilft es nicht, die Zielgruppe zu vergrößern. Es gilt, die Motivation für das eine oder andere Verhalten zu verstehen und dann daran zu arbeiten. Wenn niemand wählen geht, hat dies Ursachen, Unzufriedenheiten, Unverständnisse etc., die wir bearbeiten müssen. Wenn Politik die Verrankerung in der Bevölkerung verliert und deswegen niemand wählen geht, steht hier nicht viel eher unser Verhalten als Partei (als Teil des Apparats) zur Diskussion? Können wir klar mit "ja" beantworten, dass unsere Veranstaltungen und Äußerungen niedrigschweillig und verständlich sind? Können wir konstatieren, dass wir unsere Aussagen auf Verständlichkeit und Relevanz aus Sicht der von uns gemeinten prüfen? Da sehe ich für uns selbst direkte Handlungsfelder. (Schranke 3)
Jörn Eichhorn:
Nathalie Konias: