Veranstaltung: | Auf die Plätze, mutig, los |
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Ideengeber*in: | Martina Maaßen |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.04.2016, 10:52 |
Themenbox: | NRW – Land der Bürgerinnen und Bürger |
Werkverträge neu regulieren
Details
Werkverträge sollen nur dann abgeschlossen werden dürfen, wenn es um die Erledigung eines "Werkes" in einem bestimmten Zeitraum geht. Dies muss nachgewiesen werden (z.B. gegenüber den Zollbehörden). Es soll nicht mehr möglich sein, dass Regelarbeiten und -Aufgaben unbefristet von Arbeitnehmer*innen mit Werkverträgen ausgeführt werden dürfen, siehe Schlachter oder Fleischzerleger.
Begründung
Werkverträge sind nicht per se schlecht. Aufgrund der zunehmenden Regelungen in der Leiharbeit hinsichtlich Mindestlohn, evtl. maximaler Verweildauer und evtl. weiterer Arbeitsnehmer*innenrechte gehen immer mehr Unternehmen dazu über ganze Abteilungen / Aufgabengebiete mittels Werkverträgen erledigen zu lassen. Gerade in der Fleischindustrie / Schlachthöfen ist dies oft der Regelfall. Es handelt sich hier aber zumeist nicht um die Erledigung eines "Werkes" in einem festgelegten Zeitraum, sondern um Solo-Selbständige ohne Arbeitnehmer*innenrechte und Sozialversicherung.
Wie stehst Du zu der Idee?
- Alexandra Sabrina Dittrich
- Marc Kersten
- Yves Reich
- Rene Heesen
- Andrea Asch
- Alexander Wirth
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