Veranstaltung: | Auf die Plätze, mutig, los |
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Ideengeber*in: | Gudrun Zentis (MdL) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.04.2016, 15:41 |
Themenbox: | NRW – Natürlich und ökologisch |
Verpflichtender Hinweis der Kommunen für Bauplanungen von Architekt*innen und Bauherr*innen in Sümpfungsgebieten.
Details
Baurechtlich sollte geregelt werden, dass die Kommunen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen proaktiv auf mögliche Folgen hinweisen müssen, wenn sich das Plangebiet im Sümpfungsgebiet des Bergbaus befindet. Im Bebauungsplan und im Genehmigungsverfahren sollte daher ein entsprechender Hinweis verpflichtend eingefügt werden zum Schutz von Bauherr*innen vor beispielsweise nassen Kellern und ungewöhnlichen Rissbildungen.
Begründung
Im Rheinischen Revier wird Grundwasser aufgrund des Braunkohletagebaus weiträumig abgepumpt. Nach der Tagebauzeit beim Wiederanstieg des Grundwassers ändert sich die Situation. Der ursprüngliche Grundwasserspiegel stellt sich wieder ein. Die Sümpfungsmaßnahmen wirken nicht nur im direkten Tagebauumfeld, sondern deren Auswirkungen sind noch weitab vorhanden.
Baurechtliche Vorschriften sehen bisher vor, dass sich Bauherr*in oder Architekt*in vorab kundig machen müssen. Nicht ortskundige Architekt*innen fernab des Bergbaus, Neuhinzuziehende wissen oft nicht, das Bergbaueinflüsse wirksam sind. Hier wäre eine präventive Maßnahme, um rechtliche Streitigkeiten und Auseinandersetzungen im Nachhinein zu vermeiden, sinnvoll.
Wie stehst Du zu der Idee?
- thomas jumpertz
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