Veranstaltung: | Auf die Plätze, mutig, los |
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Ideengeber*in: | OV Detmold (dort beschlossen am: 04.04.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.04.2016, 13:46 |
Themenbox: | NRW – Natürlich und ökologisch |
Flächenverbrauch reduzieren
Details
Flächenverbrauch reduzieren
Boden ist immer noch ein nicht vermehrbares Gut. Deshalb ist das Gebot des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a (2) Baugesetzbuch) durch eine strikte Begrenzung des Netto-Flächenverbrauchs auf Null endlich konsequent umzusetzen. Wir wollen daher ernstmachen mit der vorrangigen Nutzung von Gewerbebrachen und der Konversion von Militär- und Industrieflächen.
Begründung
Der Schutz der noch vorhandenen Freiflächen ist zu verbessern. Deshalb sind Baumaßnahmen im Außenbereich (sog. §-35-Flächen nach BauGB) weitmöglichst einzuschränken. Der NRW-Außenbereichserlass (Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich vom 27.10.2006) ist in diesem Sinne zu überarbeiten – beispielsweise müssen die zahlreichen „Kann“- und „Soll“-Regelungen verbindlicher gefasst werden.
Flächenversiegelung verschärft die Folgen des Klimawandels wie z.B. Hitzestress in Städten, Überschwemmungen, Trockenheit, vernichtet Ackerflächen und gefährdet die Artenvielfalt.
Wie stehst Du zu der Idee?
- Brigitte Schmitz
- Sigrun Katscher
- Werner Hager
- Jörg Grünauer
- Markus Wagener
- Christian Hohn
- Thea Jacobs
Kommentare
Marion Schniggendiller: