Veranstaltung: | Auf die Plätze, mutig, los |
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Ideengeber*in: | Dennis Pirdzuns |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.04.2016, 23:29 |
Themenbox: | NRW – Land der Chancen von Anfang an |
Urheber*innenrecht nicht zur Innovationsblockade werden lassen
Details
Der Urheber*innenschutz soll Autor*innen absichern und zu neuen Ideen und Werken anreizen. Wenn aber Lizenzgebühren den Zugang zu diesen Ideen verhindert, trocknet der Quell dieser Innovationen aus. Durch die Einzelabrechnung von Texten in Online-Bibliotheken und elektronischen Semesterapparaten an Universitäten und Hochschulen passiert aber genau das. Hier muss eine bessere Lösung gefunden werden, den Urheber*innenschutz und den freien Zugang zu wissenschaftlicher Literatur vereinen zu können.
Begründung
Für die meisten Lehrveranstaltungen an Hochschulen werden mittlerweile Online-Bibliotheken und elektronische Semesterapparate verwendet. Die Lizenzgebühren wurden bisher durch eine pauschale Gebühr an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) abgegolten. Diese Pauschalen wurden nun aber für ungültig erklärt und werden nur noch bis 2017 fortgeführt. Sollte es dann zu einer Einzelabrechnung kommen, so würde dies eine Überlastung der Hochschulverwaltungen, eine massive Beeinträchtigung des Lehrbetriebes und ein Rückfall auf frühere Lehrmethoden bedeuten. Um diesen Rückschritt zu verhindern, muss die zukünftige Landesregierung mit den Hochschulen und der VG Wort eine praktikable und für die Lehre sinnvolle Lösung finden.
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