Veranstaltung: | Auf die Plätze, mutig, los |
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Ideengeber*in: | Karen Haltaufderheide |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.04.2016, 13:14 |
Themenbox: | NRW – Natürlich und ökologisch |
Gültigkeit von Sozialtickets in Bürgerbus und Anrufsammeltaxi
Details
Bürgerbusse und Anrufsammeltaxen sind für den ländlichen Raum und Ortsrandlagen eine wichtige Ergänzung im ÖPNV. Mobilität ist ein wichtiger Faktor gesellschaftlicher Teilhabe und muss für alle möglich sein. Daher müssen Sozialtickets auch in Bürgerbussen und Anrufsammeltaxen gelten. Sozialtickets sind kein Luxus. Sie werden von den Leistungsberechtigten bezahlt und müssen dann auch nutzbar sein. Dies gilt für Flüchtlinge wie für Leistungsberechtigte nach verschiedenen Sozialgesetzbüchern.
Begründung
Ein Sozialticket im vrr kostet 34,75 €. Das ist etwa doppelt so viel, wie im Hartz-IV-Regelsatz für Mobilität vorgesehen ist. Dafür muss es möglich sein, den ÖPNV im Nahbereich vollumfänglich zu nutzen. Bürgerbusse und Anrufsammeltaxen werden zunehmend wichtiger, um den Wunsch nach Mobilität im ländlichen Raum und in Ortsrandlagen zu sichern. Viele Wohngebiete sind nur über Bürgerbusse und AST zu erreichen.
Derzeit verhindert die Bürgerbusstruktur als Insellösung die Gültigkeit von Abo- und Soziaticket. Wir wollen, dass mindestens die Menschen mit Sozialticket ohne zusätzliche Kosten mit dem Bürgerbus fahren können. Bei Personen mit Schwerbehindertenausweis funktioniert das Zusammenspiel. Warum nicht auch beim Sozialticket?
Wie stehst Du zu der Idee?
- Markus Wagener
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